Zahnversicherung Kieferorthopädie Vergleich | Zahnversicherung Kinder | Kieferorthopädie Zahnversicherung - Zahnversicherung | Vergleich Zahnversicherung | Private Zahnversicherung Vergleich mit Online-Rechner

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Zahnversicherung Kieferorthopädie Vergleich | Zahnversicherung Kinder | Kieferorthopädie Zahnversicherung


Zahnversicherung für Kinder - Zahnversicherung mit Leistung bei Kieferothopädie im Vergleich

Hier haben wir Tarife der Zahnversicherung mit Leistung bei Kieferorthopädie aufbereitet. So fällt Ihnen der Vergleich der privaten Zahnversicherung mit Kieferothopädie leichter. Die Zahnversicherung mit Leistung bei Kieferothopädie ist für Kinder besonders geeignet. Desweiteren leisten die Zahnversicherungen der Allianz, AXA und der R+V bei Kieferorthopädie.

Grundsätzlich ist die Kieferorthopädie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Aber für sinnvolle Extras wie elastische Drähte bei festen Zahnspangen müssen Eltern selbst zahlen. Bei einer leichten Fehlstellung der Zähne müssen Die Eltern komplett für die Kieferorthopädie aufkommen. (Siehe unten).

Wichtig: es wird nur für Kieferorthopädie-Behandlungen geleistet, welche bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten / begonnen wurden.   

Z90Bonus

ZB & ZE Basis

D85&DBE

dental plus

ZG70+ZGB

Dent MAX

dentPrivat

Finanztest 05/2012

sehr gut: 1,4

sehr gut: 1,3

sehr gut: 1,4

sehr gut: 1,3

sehr gut: 1,4

gut 2,3

sehr gut: 1,4

Besonderes Merkmal

KFO
Kieferorthopädie

KFO
Kieferorthopädie

KFO
Kieferorthopädie

KFO
Kieferorthopädie

KFO
Kieferorthopädie

KFO
Kieferorthopädie

Keine
Gesundheits-
fragen
KFO

Zahnbehandlung

90%

100%

(100%)

(100%)

(100%)

100%

80-90%

prof. Zahnreinigung

100%
(2*im KJ
max je 60€)

100%

100%
(2*im KJ
max je 75€)

90%
(max 90€ p.a.)

100%
(max.70€ p.a.)

50%
(2*im KJ
max je 60€)

100%
(max. 75€ p.a.)

Inlays

80%-90%

30-40%

85%-90%

80%-90%

90%

65-80%

80-90%

Zahnersatz

80%-90%

30-40%

85%-90%

80%-90%

90%

65-80%

80-90%

Implantate

80%-90%

30-40%

85%-90%

80%-90%

90%

65-80%

80-90%

Kieferothopädie

80%
(siehe Details)

80%
(siehe Details)

100%
(siehe Details)

80%
(siehe Details)

100%
(siehe Details)

80%
(siehe Details)

80%
(siehe Details)

Höchstgrenzen

Jahr 1    max   
1000€
Jahr 1-2 max
2000€
Jahr 1-3 max
3000€
Jahr 1-4 max
4000€
Jahr 1-5 max
5000€

-
(Leistung ohne
Maximierung in
den
ersten Jahren)

Jahr 1 max
500€
Jahr 1-2 max
1000€
Jahr 1-3 max
1500€

Jahr 1 max
1.000€
Jahr 1-2 max
2.000€
Jahr 1-3 max.
3.000€
Jahr 1-4 max.

4.000€

Zahnersatz
Jahr 1-2 max
3.000€
Jahr 1-4 max
6.000€
Inlays
Jahr 1-2 max
500€
Jahr 1-4 max
1.000€

Jahr 1 max
1.000€
Jahr 1-2 max
1.500€
Jahr 1-3 max.
2.000€
Jahr 1-4 max.
2.500€

Jahr 1    max   
750€
Jahr 1-2 max
1.500€
Jahr 1-3 max
2.250€
Jahr 1-4 max
3.000€

Leistung auch ohne Vorleistung GKV

+

+

+

+

+
70% Erstattung

+

+
60/80 Erstattung

Wartezeiten

8 Monate
(ZB 3 Monate)

8 Monate
(ZB keine)

8 Monate

8 Monate

8 Monate

8 Monate

8 Monate

Leistungen bis Höchstsatz GOZ

+

+

+

+

+

+

+

Verzicht auf Vorlage eines Heil-u. Kostenplans

-

+

+

-

-

+

-

Mindestvertragsdauer

2 Jahre

1 Jahr

2 Jahre

2 Jahre

2 Jahre

2 Jahre

2 Jahre

Altersrückstellung?

-

-

+

+

+

+

-

ARAG
Z100

CSS
CSS.flexi
ZB & ZE Basis

DKV
D85&DBE

Janitos
dental plus

SDK
ZG70+ZGB

Signal
Dent MAX

Universa
dentPrivat



Leistungsbeschreibung: Zahnversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder


ARAG

80%

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Kieferorthopädie (KIG 1+2 oder nach Vollendung 18. LJ) sind zu 80% des RB erstattungsfähig. Bei Einstufung in KIG 3, 4, 5 sind die Mehrleistungen zu 80% erstattungsfähig.

CSS

80%
80% der Kosten für Kieferorthopädie, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht. Einzigartig in Deutschland: Für nicht unter diesen Leistungsanspruch fallende Behandlungen werden aufgrund der Mehrkostenvereinbarung 80 % des Betrages erstattet (maximal 600 € je behandeltem Kiefer). Darunter fallen insbesondere Mini-Metall-Gold, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen, Lingualtechnik, festsitzende Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzende Lückenhalter, (Teil-)Bögen, funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Maßnahmen.

DKV

80%
Bei Behandlungsbeginn bis zum 18. LJ ist Kieferorthopädie inkl. funtkionsanalytischer und -therapeutischer Leistungen zu 100% bis 1.500€ je Versicherungsfall erstattungsfähig. Für Kinder und Jugendliche.

Janitos

80%
Aufwendungen für Kieferorthopädie sind bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ zu 80% erstattungsfähig, wenn die Person bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und die GKV grundsätzlich keine Leistungen vorsieht. Die Erstattung für KFO ist, außer bei unfallbedingten Anwendungen, im 1.VJ auf 500€, im 1.-2. auf 1.000€, im 1.-3. VJ auf 1.500€ sowie im 1.-4. VJ auf 2.000€ begrenzt.

SDK

100%
Kieferothopädie ist bis zu einem Eintrittsalter von 6 Jahren bis 1.500€, von 7-9 Jahren bis 1.000€ und ab 10 Jahren bis 500€ zu 100% erstattungsfähig. (Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18.LJ)

Signal Iduna

80%
Kieferorthopädie ist im Rahmen der GOÄ/GOZ nach Vorleistung der GKV zu 100%, max. 250€ p.a., bzw. ohne Vorleistung der GKV zu 80%, max. 500€ p.a., erstattungsfähig.

Universa

80%
Kieferorthopädie ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu 80% des Rechnungsbetrages bis max. 600€ pro Kiefer erstattungsfähig, wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 1+2).
Weiterhin sind 80% des RB bis max. 600€ pro Kiefer der bei Abschluss der Mehrkostenvereinbarung vom Leistungsanspruch gegen eine GKV nicht umfassenden Leistungen bei KIG 3-5 erstattungsfähig (bis zum Höchstsatz der GOZ).


KIG - kieferorthopädische Indikationsgruppen: wann leistet die gesetzliche Krankenversicherung?


Die KIG wurden am 01.01.2002 eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur noch für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen von Kindern und Jugerndlichen leisten, welche das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Dementsprechend werden Fehlstellungen mit geringem Schweregrad (obwohl eine Behandlung auch hier medizinisch notwendig wäre) nicht mehr übernommen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Die KIG sind in fünf Gruppen (Schweregrade) unterteilt. Nur noch Zahnfehlstellungen von Kindern und Jugendlichen der KIG 3-5 werden noch von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Es werden 100 % der Kosten getragen: 80 % laufend und 20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Jedoch können auch bei einer Einstufung in KIG 3-5 Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn etwa Leistungen gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen wurden.

Die Kosten für Behandlungen der KIG 1-2 werden grundsätzlich nicht von der GKV getragen, obwol sie oft auch eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung haben. Gemäß Definition der gesetzlichen Krankenversicherungen sind Behandlungen hier nur kosmetischer Natur. Der Patient - bzw. dessen Eltern - müssen die Behandlung folglich komplett selbst bezahlen.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü